Beratung für Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Beratung für Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Klarheit schaffen mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht!

Wie können wir vorsorglich eine Brücke schlagen, in einer Zeit und in Situationen, in denen wir nicht mehr unseren Willen direkt äußern können?

Jeder von uns möchte selbstbestimmt leben. Doch Unfall, Krankheit oder Alter können jeden Menschen in die Lage bringen, seinen eigenen Willen nicht mehr ausdrücken zu können. Was 65% der Erwachsenen nicht wissen: Angehörige können und dürfen im Ernstfall weder medizinische, noch sonstige Entscheidungen treffen. Schaffen sie Fakten – mit Ihrer Patientenverfügung und Ihrer Vorsorgevollmacht. Mit diesen beiden Dokumenten kann Ihre Vertrauensperson Ihren Willen im Fall der Fälle wirksam geltend machen.

Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht schützen nicht nur uns selbst, sondern sorgen auch für die Menschen, die stellvertretend für uns Entscheidungen treffen müssen, für Klarheit über den eigenen Willen des Betroffenen. Auch in den vorab geführten Gesprächen klärt die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht über wichtige Fragen des Lebens auf.

Das Hospiz- und Palliativgesetz (2015) sichert inzwischen einen Beratungsanspruch zu (§39b SGB V). Trotzdem bleiben Unsicherheiten bei medizinischen, juristischen, ethischen und kommunikativen Fragen.

Wir freuen uns sehr, dass unsere langjährige Verwaltungskraft Frau Brigitte Stigler im Mai 2018 erfolgreich die Weiterbildung zur „Beraterin für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ absolviert hat.

Wir als Pflegeeinrichtung sehen uns in der Gemeinde Mühlhausen als ein „Brückenbauer“ und wollen Sie, sehr geschätzte Gemeindebewohner zu uns in die Einrichtung einladen, um die kostenfreie Beratung durch Frau Brigitte Stigler wahrzunehmen. Entscheidend für die spätere Stabilität dieser Brücke sind die rechtliche Aufklärung, persönliche Wertklärung, gute Beratung anhand bewährter Dokumente und vorsorgliche Gespräche zu sein.